# Neue EU-Vorgaben zu Garantie & Gewährleistung – Was Sie jetzt im B2C- und B2B-Handel beachten müssen

Liebe Mitglieder, liebe Shopbetreiber,als BÜRORING eG ist es uns wichtig, Sie nicht nur bei allen täglichen Prozessen zu begleiten, sondern Sie auch bei rechtlichen Neuerungen frühzeitig zu unterstützen. In der Handelsbranche bewegen sich aktuell wichtige gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union rund um die Themen Produkthaltbarkeit, Mängelhaftung und Reparierbarkeit.Diese Vorgaben betreffen den gesamten Vertrieb – egal ob Sie als stationäres Ladengeschäft, im Fach- und Großhandel, im Streckengeschäft oder über den Online-Shop agieren. Der Gesetzgeber fordert mehr Transparenz für Käufer. Damit Sie auf allen Vertriebskanälen rechtssicher aufgestellt sind, haben wir die wichtigsten Punkte für den B2C- und B2B-Bereich übersichtlich für Sie zusammengefasst.1.

- **Veröffentlicht:** 2026-10-01
- **Aktualisiert:** 2026-10-14

## Beschreibung

#### Neue EU-Regeln zu Garantie & Gewährleistung

Neue Kundenhinweise, das GARAN-Label und Änderungen bei Reparaturen: Prüfen Sie jetzt Ihre Produktinformationen und Reklamationsabläufe. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen B2C- und B2B-Verkäufen.

Gewährleistung ist keine Garantie

Gewährleistung umfasst die gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer. Mängelansprüche verjähren bei beweglichen Waren regelmäßig zwei Jahre nach Ablieferung. Nicht jeder innerhalb dieser Zeit auftretende Defekt ist automatisch erfasst.

Eine Garantie ist ein zusätzliches freiwilliges Leistungsversprechen, etwa des Herstellers. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben daneben bestehen. Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern unter besonderen Voraussetzungen auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. [§ 438 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html), [§ 443 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html), [§ 476 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html)

B2C: Diese Kundeninformationen sind wichtig

Seit dem 27. September 2026 sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

-
Gewährleistungshinweis: Die offizielle harmonisierte Mitteilung muss vor dem Kauf hervorgehoben zugänglich sein – stationär und online. Ein eigener Kurztext oder bloßer AGB-Verweis ersetzt sie nicht.

-
GARAN-Label: Es ist erforderlich, wenn eine kostenlose Herstellergarantie die gesamte Ware länger als zwei Jahre abdeckt und der Hersteller dem Händler die Informationen bereitstellt. Die Kennzeichnung muss dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein.

-
Updates und Reparierbarkeit: Je nach Produkt sind bereitgestellte Herstellerangaben zur Mindestdauer von Softwareaktualisierungen sowie gegebenenfalls ein vorgeschriebener Reparierbarkeitswert anzugeben. Greift diese Wertangabe nicht, sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereitgestellte Informationen etwa zu Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Reparatureinschränkungen zu berücksichtigen.

Verwenden Sie die offiziellen Vorlagen, online in Farbe. Das GARAN-Label ersetzt weder den Gewährleistungshinweis noch die Garantieerklärung. [Vorlagen und Anwendungshinweise](https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en), [Informationspflichten im Fernabsatz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html)

Reparatur: einmalig zwölf Monate mehr

Bei erfassten Verbraucherkaufverträgen ab 31. Juli 2026 verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist bei Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung einmalig um zwölf Monate. Eine Ersatzlieferung löst diese Verlängerung nicht aus.

Vor der Nacherfüllung müssen Händler Verbraucher über ihr gesetzliches Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung sowie über die Verlängerung informieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen gelten weiterhin. [§ 475 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475.html), [§ 475e BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475e.html)

Daneben besteht für bestimmte Produktgruppen unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Reparaturanspruch gegen den Hersteller, wenn Verbrauchern die gesetzlichen Mängelrechte nicht zustehen. Die Reparatur kann kostenpflichtig sein; bei tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit besteht keine Reparaturpflicht. Bei Herstellern außerhalb der EU können Pflichten auf andere Beteiligte der Lieferkette übergehen. [§ 479a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__479a.html), [§ 479b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__479b.html), [§ 479f BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__479f.html)

B2B und gemischte Shops

Die besonderen Verbraucherregeln gelten nicht pauschal für reine B2B-Verkäufe. Gemischte Shops müssen die Verkaufsfälle unterscheiden.

Die neue Reparierbarkeitsanforderung als Merkmal der üblichen Beschaffenheit gilt für Kaufverträge zwischen Unternehmern erst bei Abschlüssen nach dem 31. Dezember 2027. Für ältere Verträge sind die jeweiligen Übergangsregeln maßgeblich. [Übergangsvorschrift](https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_229__72.html)

Ihr kurzer Händlercheck

-
Kundenhinweise und Kennzeichnungen prüfen.

-
Herstellerinformationen richtig zuordnen – einschließlich eigener und zusätzlicher Fremdartikel.

-
Reklamationsabläufe aktualisieren, insbesondere Kundeninformation und Fristverlängerung.

-
Sonderfälle fachlich klären, etwa gebrauchte Waren, eigene Importe und Auslandsverkäufe.

EU-Grundlagen zum Nachlesen: [EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825), [Kennzeichnungsverordnung (EU) 2025/1960](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R1960) und [Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1799).

Dieser Überblick bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, Übergangsregeln und gegebenenfalls das Recht anderer Absatzländer.

[Im Shop ansehen](https://info.brshop24.de/blog/neue-eu-vorgaben-zu-garantie-gewaehrleistung-was-sie-jetzt-im-b2c-und-b2b-handel-beachten-muessen)
